Brücken- und Portalkran
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 52) dürfen nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Dieser Lehrgang versetzt die Teilnehmer in die Lage, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und der Unfallverhütungsvorschriften einen Brücken- und Portalkran sachkundig zu bedienen.

Inhalt
Theorie:
- Wichtige Rechtsvorschriften ( FEM-Prüfung )
- Verschieden Arten von Kranen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau eines Kranes
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
- Kranarbeiten ( Anschlagen )
- Abschlusstest ( Theorie )
Praxis:
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
- Höhenschätzen und Zielfahren
- Absetzen nach Handzeichen
- Abschlusstest ( Praxis )
Zeitlicher Rahmen / Termine
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Monatlich
3 Tage
27 UE1
9 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Gutes Seh- und Hörvermögen
Befähigungsnachweis "Kranführer für Brücken- u. Portalkrane"
PFK Schulungszertifikat
Theoretische und praktische Ausbildung
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
Fahrerausweis und Zertifikat
410,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial Leitfaden "Kranführer" )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Kombiangebot: Turmdrehkran + Brücken- u. Portalkran ( 1400,00 EUR )
Gunther-Plüshow-Str. 11, 50829 Köln