Logistikmeister (IHK)
Lehrgangsinhalte:
Erwerb der Ausbildereignung- 80 UStd.
Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzung prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Grundlegende Qualifikation - 450 UStd.
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeit
Handlungsspezifische Qualifikation - 630 UStd.
Handlungsbereich "Logistikprozesse"
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozessteuerung und -optimierung
Handlungsbereich "Betriebliche Organisation und Kostenwesen"
- Betriebliche Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur "Grundlegende Qualifikationen"
1. Bewerber aus einem Logistikberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
2. Bewerber aus einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über ein Jahr Berufspraxis
3. Bewerber ohne Berufserfahrung:
- Bestätigung des Betriebes über vier Jahre Berufspraxis
Zur "Handlungsspezifische Qualifikationen"
1. Bewerber aus einem Logistikberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über ein Jahr Berufspraxis
2. Bewerber aus einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf:
- Kopie des Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung
- Bestätigung des Betriebes über zwei Jahre Berufspraxis
3. Bewerber ohne Berufserfahrung:
- Bestätigung des Betriebes über sechs Jahre Berufserfahrung
Die Berufspraxis muss im Lager-, Transport oder Versandwesen erbracht worden und somit dem Bereich Logistik zuzuordnen sein. Die Bescheinigungen müssen insbesondere den Beschäftigungszeitraum und die berufliche Tätigkeit enthalten. Arbeitsverträge und Rentenversicherungsnachweise werden nicht anerkannt.
Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteiles "Grundlegenden Qualifikationen", stellt neben dem Erwerb "berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse", gemäß der Ausbildereignungs-Verordnung oder aufgrund einer öffentlich - rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbildereignungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind, eine Zulassungsvoraussetzung zur Handlungsspezifischen Qualifikation dar.
Wenn Sie einzelne vorgenannte Prüfungsteile schon erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung dieses Prüfungsteiles stellen. Weiterhin können Interessenten, die bereits eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung erfolgreich abgeschlossen haben, einen Antrag auf Anrechnung des berufs- und arbeitspädagogischen Teils, stellen. Zum Nachweis sind beglaubigte Kopien der entsprechenden Zeugnisse vorzulegen.