Teleskopstaplerfahrerschulung
Der sichere Umgang mit Teleskopstaplern setzt voraus, dass der Fahrer/Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung seines Arbeitsgerätes hat.
Die steigenden Unfallzahlen in der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Teleskopstaplern fehlen!
Dieser Lehrgang soll dem Teilnehmer die erforderlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Arbeiten mit Teleskopstaplern vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Einweisung gem. DGUV Regel 308-009.
Ziel der Kurse ist der Bedienerausweis, der so genannte Führerschein für Teleskoplader.
Ausgeblidete Fahrer
- bedienen die Teleskoptechnik sicherer, mit deutlich geringerer Unfallgefahr
- verbessern ihre berufliche Qualifikation
- erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmers/Auftraggebers
- sind über die Grundzüge der gesetzlichen Regelwerke informiert
- sind wie ihr Arbeitgeber im Schadensfall besser abgesichert
Die Qualifizierung gliedert sich im wesentlichen in drei Stufen:
STUFE 1: GRUNDSCHULUNG
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
STUFE 2A: ZUSATZQUALIFIZIERUNG
Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung.
STUFE 2B: ZUSATZQUALIFIZIERUNG FÜR DEN EINSATZ ALS HUBARBEITSBÜHNE
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung.
STUFE 3: BETRIEBLICHE BZW. BAUSTELLENBEZOGENE UNTERWEISUNG
Zeitlicher Rahmen / Termine für die Stufe 1
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Nach Vereinbarung
2 Tage
20 UE1
10 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe
Befähigungsnachweis für die Stufe 1, Grundsschulung Teleskopstapler
PFK Schulungszertifikat
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
810,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Gunther-Plüshow-Str. 11, 50829 Köln
Zeitlicher Rahmen / Termine für die Stufe 2A
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Nach Vereinbarung
1 Tag
10 UE1
10 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung (Teil 1)
Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe
Befähigungsnachweis für die Stufe 2a, Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler mit drehbaren Oberwagen
PFK Schulungszertifikat
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
530,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Gunther-Plüshow-Str. 11, 50829 Köln
Zeitlicher Rahmen / Termine für die Stufe 2B
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Nach Vereinbarung
1 Tag
10 UE1
10 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung (Teil 1)
Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe
Befähigungsnachweis für die Stufe 2b, Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
PFK Schulungszertifikat
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
530,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Gunther-Plüshow-Str. 11, 50829 Köln
Zeitlicher Rahmen / Termine für die Stufe 3
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Nach Vereinbarung
1 Tag
10 UE1
10 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung ist die absolvierte Grundschulung (Teil 1)
Arbeitskleidung/Sicherheitsschuhe
Befähigungsnachweis für die Stufe 3, betriebliche/baustellenbezogene Unterweisung
PFK Schulungszertifikat
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
950,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Betrieb/Baustelle