Turmdrehkran
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 52 vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung auch nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Turmdrehkranes (Obendreher) erforderlich sind und schließt mit dem Erwerb des Befähigungsnachweises ab. Dieser Lehrgang ist auch für kabinengesteuerte Brückenkrane geeignet.

Inhalt
Theorie:
- Wichtige Rechtsvorschriften ( FEM -Prüfung )
- Verschieden Arten von Kranen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau eines Kranes
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemittel
- Kranarbeiten ( Anschlagen )
- Abschlusstest ( Theorie )
Praxis:
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- in der Ebene Abfangen der pendelnden Last
- Höhenschätzen und Zielfahren
- Absetzen nach Handzeichen
- Abschlusstest ( Praxis )
Zeitlicher Rahmen / Termine
Lehrgangsbeginn
Lehrgangsdauer
Gesamtstunden
Unterrichtseinheiten pro Ausbildungstag
Voraussetzungen
Abschluss
Leistungen
Schulungskosten u. Fördermöglichkeiten
Schulungsort
Monatlich
5 Tage
45 UE1
9 UE1
Mindestalter: 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Gutes Seh- und Hörvermögen
Arbeitsmedizinisches Gutachten G41
Befähigungsnachweis "Kranführer für Turmdrehkrane"
PFK Schulungszertifikat
Theoretische und praktische Ausbildung
Erforderliche Ausbildungsunterlagen
Fahrerausweis und Zertifikat
1040,00 EUR ( inkl. Schulungsmaterial )
Die Lehrgangsgebühren sind mehrwertsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG
Kombiangebot: Turmdrehkran + Brücken- u. Portalkran ( 1400,00 EUR )
Gunther-Plüshow-Str. 11, 50829 Köln